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Kurs für drogenauffällige Fahrer zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV |
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen solch einen Kurs - DRUGS ist amtlich anerkannt nach § 70 der FeV. Sie benötigen vor Kursbeginn lediglich die Zustimmung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Legen Sie dort bitte Ihr Gutachten vor.
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In DRUGS lernen Sie in entspannter Atmosphäre unter Anleitung eines erfahrenen Moderators (Verkehrspsychologe) geeignete Verhaltensalternativen zum Drogenkonsum zu entwickeln. Das hilft Ihnen zukünftig weitere Drogenauffälligkeiten zu vermeiden. |
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Nähere Einzelheiten über Kursablauf und Inhalt erhalten Sie in unseren Prospekten, die Sie auf dieser Seite als PDF downloaden können.