Mainz 77


Kurs zur Sperrfristverkürzung für alkoholauffällige Kraftfahrer

Personen, denen wegen einer Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können im Gomobil-Schulungscenter einen Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer/innen nach dem Modell Mainz 77 machen. Damit kann vor Gericht eine Sperrfristverkürzung um 2 Monate erreicht werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs sind ein erstmaliger Führerscheinentzug wegen Alkohol und eine Teilnahmeempfehlung nach einem Vorgespräch. In der Regel liegt die Grenze bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK-Wert) bis 1,99 Promille. In Einzelfällen können jedoch auch Personen mit höheren Werten teilnehmen.

Der Kurs umfasst 4 Sitzungen zu je 3 Stunden im Verlauf von 2 bis 4 Wochen.

Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie in der
Gerichtsverhandlung oder nachträglich bei einem Antrag auf Sperrfristverkürzung nutzen können.

 

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